Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Drive Medical GmbH & Co. KG; 88316 Isny / Allgäu

 

 

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§ 1 Allgemein

  1. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen durch uns, auch laufender und künftiger Geschäftsverbindungen. Der Einbeziehung fremder Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  2. Amtliche Abreden einschließlich der Einbeziehung anderer Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Sollten andere Geschäftsbedingungen als unsere Vertragsbestandteil werden und uns in einer wesentlichen Regelung schlechter stellen als nach den folgenden Bedingungen, so sind wir berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist zurückzutreten.
  4. Bei Verwendung von Incoterms gilt die Fassung der Incoterms 2000.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Nicht befristete Angebote erfolgen stets freibleibend. Sie stellen die Aufforderung an den Kunden dar, seinerseits ein Angebot zum Vertragsschluss abzugeben.
  2. Verträge kommen durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auftragsdurchführung zustande.
  3. Mündliche sowie telefonische Vereinbarungen, die nicht mit einem unserer Geschäftsführer oder Prokuristen getroffen werden, sind für uns nur verbindlich, soweit sie schriftlich bestätigt werden. Die Vollmachten unserer Mitarbeiter sind insoweit beschränkt.

 

§ 3 Preise

Maßgeblich sind unsere zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Konditionen und Preislisten (zzgl. der gesetzlichen USt, Fracht- und Verpackungskosten) vorbehaltlich einer durch Preissteigerung wesentlicher Vorprodukte notwendig werdenden Preiserhöhung für den Lieferzeitpunkt.

 

§ 4 Gefahrenübergang und Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt frei ab unseren Werken (EXW). Mit Bereitstellung/Bestimmung der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/der Verschlechterung über.
  2. Frachtkosten: Bei Lieferungen ab einem Netto-Warenwert von 200,- Euro erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands frachtfrei. Bei einem Netto-Warenwert unter 200,- Euro pro Auftrag fallen Frachtkosten in Höhe von 14,90 Euro an.
  3. Soweit Liefertermine oder –fristen in der Auftragsbestätigung genannt sind, gelten diese grundsätzlich als unverbindlich.
  4. Wir sind aus betrieblichen Gründen zur Teillieferung oder Teilleistung berechtigt, soweit diese den Kunden nicht unzumutbar belastet. Rechte aus Verzug oder Mängelgewährleistung bleiben auf jeweilige Teillieferungen beschränkt.
  5. Nach Auslauf der Bauserien sind Ersatzteilversorgungen über einen Zeitraum von 3 Jahren sichergestellt. Auf Anfrage und Prüfung der Machbarkeit können Ersatzteile über diesen Zeitraum hinaus bereitgestellt werden.
  6. Wird die Ware auch nach vorheriger angemessener Fristsetzung nicht an- oder abgenommen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung in Höhe von 20 % der Auftragssumme zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens oder der Nachweis eines geringeren Schadens sind dadurch nicht ausgeschlossen.
  7. Bei wesentlicher nachweisbarer Vermögensverschlechterung sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offenstehenden Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

 

§ 5 Höhere Gewalt

  1. Fälle höherer Gewalt, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Rohstoff- und Energiemangel, nicht von uns zu vertretende Betriebs- und Verkehrsstörungen sowie behindernde hoheitliche Verfügungen suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien um die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung, auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen. Dies gilt auch, wenn einer der o.g. Fälle höherer Gewalt bei unseren Lieferanten eintritt und eine andere Liefermöglichkeit nicht bzw. nur unter unzumutbaren Bedingungen besteht.
  2. Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in den Fällen höherer Gewalt ausgeschlossen.

 

§ 6 Zahlung

  1. Die Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt fällig.
  2. Zahlungsregulierungen durch Scheck oder Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung akzeptiert; alle dabei zusätzlich anfallenden Kosten trägt der Zahlende. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen in banküblichem Umfang, mindestens jedoch 8 % über dem Basiszinssatz. Dokumente im dokumentären Geschäft sind in Euro oder dem Gegenwert in der Vertragswährung auszustellen. Zahlungen sind in Euro oder dem Gegenwert in der Vertragswährung zu leisten.
  3. Aufrechnung mit Gegenforderungen oder Zurückbehaltungsrechte sind nur zulässig, wenn die Gegenansprüche durch uns unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.

 

§ 7 Beschaffenheit, Gewährleistung

  1. Für die Festlegung der Beschaffenheit der Ware ist allein die Bestellung maßgeblich. Die Tauglichkeit der Ware für die beabsichtigten Zwecke insbesondere in Bezug auf die Versorgung des Patienten ist nicht Gegenstand der Warenbeschaffenheit. Handelsübliche und geringe technisch nicht vermeidbare Abweichungen sowie ein in der Natur der Beschaffenheit der Waren liegender Verschleiß stellen keinen Mangel dar. Jegliche Gewährleistung erlischt bei Veränderungen an der Ware, die über einen Einbau nach dem Stand der Technik und unseren Einbau- und Klassifizierungshinweisen hinausgehen.
  2. Die Ware ist nach Erhalt zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Bei Reklamationen sind alle notwendigen Angaben zur Verwendung der Ware zu machen sowie ggf. das Hilfsmittel zu überlassen.
  3. Ist die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mit einem Fehler behaftet oder fehlen ihr die zugesicherten Eigenschaften, bessern wir innerhalb von 14 Tagen nach Rückerhalt der Ware nach oder liefern mangelfreie Ersatzware. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Nachlieferung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Unsere Benutzungshinweise sind dem Anwender zugänglich zu machen. Für Schäden Dritter durch Nichteinhaltung dieser Pflicht stellt uns der Kunde von jeglicher Inanspruchnahme frei.
  5. Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr nach Übergabe, sofern wir den Mangel nicht arglistig verschwiegen haben.
  6. Leistungen, die wir aufgrund unberechtigter Mängelrügen erbringen, berechnen wir nach unseren Preislisten, für den Fall des Fehlens einer Preisangabe nach üblichen und angemessenen Sätzen.

 

§ 8 Haftung

  1. Schadenersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, es sei denn, es seien wesentliche Vertragspflichten verletzt oder es läge ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit vor.
  2. Ersatzansprüche wegen vermögensrechtlicher Schäden des Kunden beschränken sich auf den vertragstypischen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden.
  3. Für das vorsätzliche und grob fahrlässige Handeln unserer Erfüllungsgehilfen haften wir nicht, es sei denn, es handelt sich dabei um eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.
  4. Von Haftungsansprüchen Dritter stellt uns der Kunde, soweit er den Schaden zu vertreten hat, frei.
  5. Verletzungen von Nebenpflichten berechtigen nur bei schuldhaftem Handeln zum Rücktritt vom Vertrag.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum.
  2. Bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden berechtigt, nachdem wir nach einer angemessen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklärt haben. Falls die Vorbehaltsware in Besitz eines Dritten gelangt ist, können wir vom Kunden die Abtretung seines Herausgabeanspruchs gegenüber dem Dritten verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden können wir verlangen, dass der Kunde die Vorbehaltsware in äußerlich erkennbarer Weise als unser Eigentum kennzeichnet. Zur Ausübung dieses Rechtes ist es uns erlaubt, die Räume des Kunden zu den üblichen Geschäftszeiten zu betreten.
  3. Dem Kunden ist es untersagt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungsmaßnahmen, wird uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen und den Dritten auf unser Vorrecht hinweisen. Eventuelle Kosten und mögliche Schäden an der Vorbehaltsware trägt der Kunde.
  4. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit mit anderen Waren zu verarbeiten oder zu verbinden. In diesem Fall erwerben wir an der neuen Ware Miteigentum in Höhe des verhältnismäßigen Wertes der Vorbehaltsware und der verbundenen oder neu hergestellten Ware. Der Kunde tritt die Forderungen, die ihm gegenüber Kunden oder Kostenträgern entstehen, bereits jetzt im Verhältnis des Miteigentums an uns ab.
  5. Der Kunde bleibt weiterhin zum Forderungseinzug ermächtigt, wovon jedoch unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, unberührt bleibt. Wir machen davon keinen Gebrauch, solange der Kunden seinen Vertragsverpflichtungen nachkommt.
  6. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck-oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.
  7. Soweit der Wert der Sicherheiten die von Kunden zu begleichende Forderung um mehr als 20 % übersteigt, geben wir auf Verlangen weitere Sicherheiten frei.

 

§ 10 Rücksendung

Waren können nur mit unserer Einwilligung mit Angabe des Rücksendegrundes zurückgeschickt werden. Warenrücksendungen ohne Lieferschein- oder Rechnungskopie werden nicht zurückgenommen. Rücksendungen (originalverpackt und absolut neuwertig) werden mit 90% des Warenwertes gutgeschrieben. Von der Rücknahme ausgeschlossen sind Artikel, deren Lieferung älter als 3 Monate ist, denen eine Sonderbestellung zu Grunde liegt, die vom Käufer beschädigt oder verändert wurde. Der Transport ist auf Kosten und Risiko des Versenders durchzuführen.

 

§ 11 Entsorgung

Die Entsorgung und Verwertung von Verpackungen und Altgeräten muss entsprechend den gesetzlich geltenden Bestimmungenen erfolgen. Unter das ElektroG bzw. BattG fallende Geräte sind entsprechend gekennzeichnet. Unsere WEEE-Registriernummer lautet: DE33275322

 

§ 12 Verwendung personenbezogener Daten

Kundendaten werden unter Berücksichtigung des § 33 Bundesdatenschutzgesetz: gespeichert und nur unternehmensintern verarbeitet.

 

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

  1. Erfüllungsort ist stets unser Geschäftssitz.
  2. Gerichtsstand ist Ravensburg. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl auch den allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
  3. Jegliche Geschäftsbeziehung unterliegt dem deutschen Zivil- und Handelsrecht unter Ausschluss der Regelungen des UN-Kaufrechts (CISG).

 

§ 14 Wirksamkeit der Bestimmungen

  1. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer lückenhaften Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die die Parteien getroffen hätten, soweit sie bei Abschluss des Vertrages den Punkt bedacht hätten.

 

Änderungen vorbehalten. Stand: April 2023

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