Scooter-Mitnahme in Bussen des Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV)

In den vergangenen Jahren bestanden Unsicherheiten über die Mitnahme von als „E-Scooter" bezeichneten Elektromobilen in Linienbussen im ÖPNV.
Nach mehr als zwei Jahren intensiver Verhandlungen ist die bundesweit einheitliche Erlassregelung der Länder zur Mitnahme von Elektromobilen in Linienbussen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Kraft getreten.

In dem Erlass sind alle wesentlichen Kriterien für die Mitnahme von E-Scootern abschließend geregelt.
Die Mitnahmepflicht der Verkehrsunternehmen erstreckt sich dabei auf vierrädrige E-Scooter, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • E-Scooter mit bis zu einer Gesamtlänge von maximal 1,2 Metern
  • Einem Gesamtgewicht mit aufsitzender Person von höchstens 300 Kg
  • Der E-Scooter muss über eine zusätzliche Feststellbremse verfügen
  • Der E-Scooter muss für die Rückwärtseinfahrt in den Bus geeignet sein
  • Der E-Scooter muss bestimmte Beschleunigungskräfte aushalten
  • Bestätigte Eignung des E-Scooters für die Mitnahme im Bus mit aufsitzender Person

Die Eignung des E-Scooters für die Mitnahme im Bus muss vom Hersteller freigegeben und in der Bedienungsanleitung festgestellt werden! 

Nur E-Scooter, die diese Anforderungen erfüllen, dürfen in Linienbussen des ÖPNV mitgenommen werden!

Grundsätzlich muss die Eignung zur Mitnahme in Linienbussen des ÖPNV in der Bedienungsanleitung des Herstellers festgestellt sein. Da aber in den seltensten Fällen eine Bedienungsanleitung mitgeführt wird, wurde in Zusammenarbeit von verschiedenen Gruppen, ein offzielles Piktogramm entwickelt, das auf einen Blick die Zulässigkeit der Mitnahmefähigkeit zeigt:

Selbstverständlich finden Sie im Sortiment von Drive DeVilbiss ebenso Scooter, welche Sie mit in gekennzeichnete Busse des ÖPNV nehmen können.

Klicken Sie auf das Artikelbild, um nähere Informationen zu den Scootern zu erhalten:

 

BL350 Envoy, rot