Hilfsmittel Scooter von Drive DeVilbiss

Was ist ein Scooter?

Ein Scooter oder auch Elektromobil ist ein elektrisch angetriebenes Krankenfahrzeug mit einem Kapitänssitz und standardmäßig vier Rädern. Es zeichnet sich besonders durch leichte Bedienbarkeit aus und kann durch hohe Reichweiten den Aktionsradius von Menschen mit eingeschränkter Mobilität deutlich erweitern. Egal ob eine Spazierfahrt durch den Park, ein Einkaufsbummel in der Stadt oder ein Besuch bei Freunden: Scooter sind vielfältig einsetzbar und punkten mit Fahrspaß, Sicherheit und Komfort.

Für wen ist ein Elektromobil sinnvoll?

Auch mit einem Rollator stößt man bei eingeschränkter Gehfähigkeit irgendwann an seine Grenzen. Besonders lange Strecken oder Erledigungen werden so zu einer Herausforderung. Hier kann ein Scooter Abhilfe schaffen. Wer kognitiv fit und nur körperlich eingeschränkt ist, möchte weiterhin eigenständig handeln können. Einkäufe, Arztbesuche oder Verwandschaftsbesuche ohne Hilfe zu bewältigen, bedeutet Lebensqualität. Senioren und Menschen mit Gehbehinderung können ein Elektromobil nutzen, um einfacher ans Ziel zu kommen oder es ergänzend zum Rollator nutzen, z. B. für größere Distanzen. Drive DeVilbiss bietet verordnungsfähige Hilfsmittel Scooter an, die unter bestimmten Voraussetzungen teilweise oder ganz von der Krankenkasse bezuschusst werden.

Was sind die Unterschiede zwischen Scooter und E-Rollstuhl?

Scooter und Elektro-Rollstühle sind beide elektrisch betrieben, was es dem Nutzer einfacher macht, sich ohne Hilfe fortzubewegen. Ein Elektromobil ist im Vergleich zu einem E-Rollstuhl aber größer und schwerer, was den Einsatz im Innenraum erschwert. Ist die Mobilität so stark eingeschränkt, dass man auch auf sehr kurzen Distanzen nicht mehr selbst gehen kann, ist ein E-Rollstuhl daher die bessere Wahl. Für alle, die kurze Strecken noch selbst oder mit einer Gehhilfe bewältigen können und sich selbstständig auf einen Scooter setzen können, empfiehlt sich ein Elektromobil. Auch wenn man langfristig die Nutzung nur im Außenbereich und für längere Distanzen plant, ist ein Scooter die komfortablere Lösung.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ein Elektromobil?

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen verordnungsfähigen Hilfsmittel Scooter ganz oder teilweise. Bitte beachten Sie, dass nicht jedes Elektromobil ein zugelassenes Hilfsmittel ist. Einen als Hilfsmittel zugelassenen Scooter erkennen Sie bei Drive DeVilbiss immer an der HMV-Nummer sowie dem HMV-Piktogramm. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein Elektromobil als Hilfsmittel bei der Krankenkasse zu beantragen:

  • Der Scooter gleicht eine Behinderung aus, bzw. behebt oder mildert sie, bzw. beugt ihr vor
  • Stark eingeschränkte Gehfähigkeit, sodass Grundbedürfnisse einschließlich die Erledigung von Alltagsgeschäften nicht mehr erfüllt werden können bei gleichzeitiger Restgehfähigkeit
  • Ein handbetriebener Rollstuhl kann nicht bedient werden und andere Hilfsmittel (z. B. Rollator) sind nicht ausreichend
  • Die Bedienung des Scooters ist körperlich und geistig möglich
  • Eine wetterfeste und diebstahlsichere Abstellmöglichkeit muss vorhanden sein

Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A

Wie finde ich den passenden Scooter?

Nicht jeder Hilfsmittel Scooter wird automatisch nach der Verordnung von der Krankenkasse bezahlt. Die geeigneten Hilfsmittel Scooter kann der Fachhändler aus der Verordnung vom Arzt ableiten und je nach Nutzer und dessen Lebensumständen ergibt sich das geeignete Elektromobil. Der Fachhändler schickt dann einen Kostenvoranschlag für das Elektromobil zusammen mit der Verordnung an die Krankenkasse, welche schlussendlich entscheidet, ob und in welcher Höhe sie den Scooter bezuschusst. 

Um das passende Elektromobil zu ermitteln, sollten die Lebensumstände des Nutzers genau betrachtet werden. Muss er längere Strecken zurücklegen, sollte der Scooter genügend Reichweite, einen leistungsstarken Akku, eine gute Federung sowie einen bequemen Sitz haben. Besonders bei Strecken mit vielen Steigungen sollte auf die Leistung geachtet werden. Nutzt er das Elektromobil vor allem auf unebenen Wegen wie Kies, Erde oder Sand sind Luftreifen sowie eine gute Federung ebenfalls ein wichtiges Kriterium. Beim Einsatz in der Stadt empfiehlt sich ein Elektromobil, welches für den Einsatz im ÖPNV zugelassen und möglichst kompakt gebaut ist. Unsere Scooter erfüllen all diese Anforderungen, sind stylisch, leistungsstark und zuverlässig.

Von der Verordnung zum Elektromobil

Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Wege wie Nutzer Ihren Hilfsmittel-Scooter mithilfe der Verordnung durch den Arzt erhalten.

Fallpauschalen-Versorgung

Das Sanitätshaus wickelt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse über eine Fallpauschale ab. Der Nutzer erhält für den bewilligten Zeitraum das Hilfsmittel Elektromobil aus dem Bestand des Sanitätshauses. Läuft der Bewilligungszeitraum aus und das Elektromobil wird weiterhin genutzt, beantragt man ein neue Fallpauschale. Falls das Hilfsmittel nicht mehr benötigt wird, gibt der Nutzer es an das Sanitätshaus zurück.

 

Wiedereinsatz von Scootern

Alternativ kann bei der Krankenkasse der Bestand an Hilfsmittel-Scootern abgefragt werden. Der Nutzer erhält dann ein Elektromobil aus dem Krankenkassenpool. Der Fachhändler bereitet den Scootern ggf. vorab wieder auf. Auch hier findet die Abrechnung direkt zwischen Sanitätshaus und Krankenkasse statt.

 

Wichtige Hinweise zur Nutzung im Straßenverkehr

Drive DeVilbiss Scooter mit HMV-Nummer kommen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h. Bis zu dieser Geschwindigkeit sind Elektromobile nicht meldepflichtig, d.h. sie können ohne Helm, Sicherheitsgurt, Führerschein und Haftpflichtversicherung genutzt werden. Man darf damit alle Wege befahren.

In geschlossenen Ortschaften empfiehlt sich das Befahren von Fußgänger- oder Radwegen. Ist auch kein Radweg vorhanden, darf die Straße genutzt werden. Auch in der Fußgängerzone darf der Scooter benutzt werden. Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer ist jederzeit geboten. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen nur Fußgänger- oder Radwege befahren werden.

Elektromobile, die mit einem ÖPNV Piktogramm ausgestattet sind, sind für die Beförderung im öffentlichen Nahverkehr zugelassen. Alle Drive DeVilbiss Hilfsmittel Scooter sind für den ÖPNV zugelassen.

Unsere Hilfsmittel Elektromobile

Auch in unserem Sortiment finden Sie Scooter mit Hilfsmittel Nummer, die mit einer Verordnung vom Arzt von der Krankenkasse bezahlt werden.

 

BL350 Envoy

Der beliebte Klassiker – wendig und kompakt

Besonders kompakt gebaut eignet sich dieses Elektromobil nicht nur für die Mitnahme im ÖPNV, sondern auch als täglicher Begleiter beim Einkaufen. Zwei Rückspiegel ermöglichen die sichere Teilnahme am Straßenverkehr und das intuitive Display ist einfach zu bedienen. Endlich wieder mobil – mit unserem beliebten Scooter mit Hilfsmittel Nummer!

 

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ST4D 2G

Die innovative Neuheit – komfortabel und vielseitig

Dank moderner LED Technik ist dieser Scooter besonders energiesparend und bietet höchste Sicherheit. Der Kapitänssitz ist auch bei langen Strecken besonders bequem und lässt sich ganz auf die Bedürfnisse des Nutzers einstellen. Die Vollfederung und die Luftreifen auf schicken Alu-Leichtmetallfelgen sorgen für Fahrspaß in der Stadt und auf dem Land.

 

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